Die Schulkonferenz ist nach §§ 128 bis 132 HSchG ein weiteres wichtiges Entscheidungsgremium an Schulen und besteht aus fünf gewählten Elternvertretern, fünf gewählten Lehrervertretern und der Schulleiterin/dem Schulleiter als Vorsitzende/Vorsitzenden. Die Mitglieder werden jeweils für zwei Jahre aus der Mitte der jeweiligen Gruppe gewählt. Die Wahl findet innerhalb der ersten drei Monate im Schuljahr statt.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und berät und entscheidet z.B. über das Schulprogramm, die Umwandlung der Schule in eine Ganztagsschule oder den schuleigenen Haushalt.